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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kitetrainer GmbH

1. Vertragsschluss

Mit Ihrer Anmeldung tragen Sie uns, der Kitetrainer GmbH, Dorfstr. 28, 79249 Merzhausen, auf der Grundlage der Ihnen von uns zur VerfÜgung gestellten aktuellen BroschÜren, unserer auf der eigenen Homepage dargebrachten Informationen, dieser Allgemeinen GeschÄftsbedingungen und evt. aufgrund fÜr Sie individuell erstellter Angebote den Abschluss eines Seminar- und Trainingsvertrags (Vertrag) verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns in Form einer schriftlichen Anmeldebestätigung zustande, die Sie sofort nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten. In der Anmeldebestätigung weisen wir Sie auf die Mindestteilnehmerzahl der gebuchten Veranstaltung hin. Falls wir in unserer Anmeldebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung abweichen, so liegt von uns aus ein neues Vertragsangebot vor, an das wir uns fÜr die Dauer von 14 Tagen gebunden sehen. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.

Melden Sie als Unternehmer mehrere Personen an, so wird der Vertrag zwischen uns und Ihnen als Unternehmer geschlossen. Andernfalls gilt bei der Anmeldung mehrerer Personen, dass Ihre Anmeldung zugleich auch fÜr diese verbindlich ist. Insofern gehen wir davon aus, dass Sie mit deren Vollmacht handeln. Auf die Rechtswirkung des § 179 BGB weisen wir ausdrücklich hin.

2. Leistungen

Wir erbringen Ihnen gegenÜber unsere Leistungen, wie sie sich aus den unter Punkt 1. genannten Unterlagen und insbesondere der Anmeldebestätigung ergeben. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen modifizieren oder erweitern, werden grundsÄtzlich schriftlich protokolliert. Der Ablauf der Veranstaltung kann von uns bei Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars oder des Trainings geändert werden, wenn eine solche Änderung nach Vertragsschluss notwendig wird. Das Recht zur Änderung gilt insbesondere fÜr den Einsatz des Trainers. Wegen solcher Änderungen im Ablauf kÖnnen Sie weder vom Vertrag zurücktreten noch den Rechnungsbetrag mindern.

Beachten Sie bitte, dass wir die Teilnehmerzahl in unseren Veranstaltungen begrenzen, da wir davon Überzeugt sind, dass man in einem kleineren Kreis die gesetzten Ziele besser erreichen kann. Daher empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Anmeldung.

3. Unterkunft & Verpflegung, An- und Abreise

In unseren Leistungen sind Unterkunft, Verpflegung und An- und Abreise grundsätzlich nicht inbegriffen, es sei denn, dies wird ausnahmsweise ausdrücklich vereinbart. Wir bitten Sie daher, die notwendigen Hotelreservierungen selbst vorzunehmen.  Wir beraten Sie auf Wunsch auch gerne zu weiteren Unter- kunftsmöglichkeiten.

4. Zahlungsbedingungen

Sie erhalten unsere Rechnung vier Wochen vor Beginn der von Ihnen gebuchten Veranstaltung. Der Rechnungsbe- trag ist bei Erhalt sofort und ohne Abzug fällig. Unsere Honorare verstehen sich grundsätzlich zuzÜglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird der Umsatzsteuersatz während des Leistungszeitraums geändert, gelten die Zeiträume mit den verschiedenen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

Die Zahlungen sind für uns grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt vor allem für von Ihnen aus dem Ausland veran- lasste Zahlungen, bei denen Sie Ihr Kontoinstitut anweisen müssen, dass Sie alle TransaktionsgebÜhren selbst über- nehmen.

Haben Sie die Rechnung nicht bis zum Veranstaltungsbeginn ausgeglichen, haben Sie keinen Anspruch auf Teilnah- me.

5. Ihr RÜcktritt

Sollten Sie an der von Ihnen gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, so entstehen Ihnen keine Kosten, wenn wir von Ihnen spätestens vier Wochen vor Beginn eine schriftliche Abmeldung erhalten. Geht uns Ihre schriftliche Abmeldung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu, müssen wir Ihnen für die Stornierung eine Kostenpau- schale von 25% der Veranstaltungsgebühr (zzgl. der geltenden Umsatzsteuer) in Rechnung stellen, es sei denn Sie weichen innerhalb der nächsten sechs Monate auf einen Ersatztermin mit gleicher Veranstaltungsgebühr aus. Diese kostenfreie Umbuchung kann nicht wiederholt für die Veranstaltung in Anspruch genommen werden, auf welche umgebucht wurde. Bei Absagen kürzer als zwei Wochen und bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bleiben Sie zur Zahlung von 50% der Veranstaltungsgebühr (zzgl. der geltenden Umsatzsteuer) als Kostenpauschale verpflich- tet. Hier gilt das gleiche Umbuchungsrecht wie zuvor. Bei noch kurzfristigeren Absagen bleiben Sie zur Zahlung der vollen Veranstaltungsgebühr (zzgl. der geltenden Umsatzsteuer) verpflichtet.

6. Entsendung eines Ersatzteilnehmers

Sollten Sie verhindert sein, am Termin teilzunehmen, steht es Ihnen statt eines Rücktritts auch frei, einen Ersatzteilneh- mer in die von Ihnen gebuchte Veranstaltung zu entsenden. Dieser muss vor Antritt der Veranstaltung diese Allge- meinen Geschäftsbedingungen anerkennen und haftet für die Veranstaltungsgebühr neben Ihnen als Gesamt- schuldner.

7. RÜcktritt durch uns

Auch wir müssen uns vorbehalten, die von Ihnen gebuchte Veranstaltung bis zu vier Wochen vor ihrem Beginn aus wichtigem Grund zu stornieren. Zugleich kÖnnen wir sie bis zu zwei Wochen vor Beginn stornieren, falls bis dahin nicht die in der AnmeldebestÄtigung ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl der betreffenden Veranstaltung erreicht ist. Wir werden Sie vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung darauf hinweisen, falls die Mindestteilnehmerzahl bis dann noch nicht erreicht sein sollte. In diesen Fällen unseres Rücktritts werden wir uns mit Ihnen schriftlich in Verbindung setzen und die Veranstaltung absagen. Dabei sind wir nur zur Erstattung evt. bereits gezahlter Veranstaltungsgebüh- ren verpflichtet.

Für den Fall der kurzfristigen Erkrankung des Trainers, bei höherer Gewalt oder sonstigen nicht vorhersehbaren Um- ständen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Wir werden uns in dem Fall bemühen, bestmÖg- lichen Ersatz anzubieten.

Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden – wie bspw. von Stornogebühren eines bereits von Ihnen gebuchten Hotels, Stornogebühren für bereits gekaufte Fahrkarten oder angemietete Fahrzeuge etc. – besteht in keinem Fall der zuvor genannten FÄlle. Insofern empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Im Fall unseres Rück- tritts aus den genannten Gründen haften wir auch nicht für sonstige, evt. auch nur mittelbar entstandene SchÄden, also insbesondere nicht für Schäden wegen des Arbeitsausfalls eines Teilnehmers oder auf Ersatz entgangenen Ge- winns.

8. Nichtantritt und Fernbleiben von der gebuchten Veranstaltung

Sollten Sie oder die von Ihnen angemeldeten Teilnehmer am Tag der Veranstaltung nicht antreten, bleibt die Ver- pflichtung zur Zahlung der vollen SeminargebÜhr bestehen. Wir weisen Sie ausdrücklich auf die sich aus Punkt 6. die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenen Möglichkeit hin.

Am Veranstaltungstag sind Sie selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig am genannten Ort einzufinden. Ein verspä- teter Antritt wie auch eine vorzeitige Abreise entbinden Sie nicht von der Zahlung der vollen Veranstaltungsgebühr. Das gleiche gilt, falls Sie von der Veranstaltung Abstand nehmen, weil Sie sich nicht mehr den unter dem nachfol- genden Punkt 9. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Risiken gewachsen fühlen. Insofern erklären Sie mit Ihrer Anmeldung, dass Sie und alle von Ihnen angemeldete Personen auch an den sportlichen und abenteu- erlichen Teilen der Veranstaltung auf eigene Gefahr (wie unter Punkt 9. beschrieben) partizipieren möchten und dazu in der Lage sind.

Sollten Sie die betreffende Veranstaltung als Unternehmer für die von Ihnen entsandten Teilnehmer buchen, bleiben Sie auch dann zur Zahlung der vollen Seminargebühr verpflichtet, wenn ein oder mehrere der von Ihnen angemelde- ten Teilnehmer nicht antreten oder von der Veranstaltung Abstand nehmen. Insofern sind Sie verpflichtet, die von Ihnen angemeldeten Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass sie bereit sein müssen, auch an den sportlichen und aben- teuerlichen Teilen der Veranstaltung auf eigene Gefahr (wie unter Punkt 9. beschrieben) partizipieren zu wollen. Dass Sie dieser Hinweispflicht nachgekommen sind, erklären Sie mit Ihrer Anmeldung.

9. Sicherheit, Risiken und Haftungsbeschränkung, insbes. Haftungsregeln fÜr das Training beim Kitesurfen, Wingsufen wowie Veranstaltungen mit demKITETRAINER.

Wir bereiten alle unsere Veranstaltungen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse vor und orientieren uns bei der DurchfÜhrung an diesen. FÜr erteilten Rat und die Verwertung der von Ihnen erworbenen Kenntnisse können wir gleichwohl keine Haftung übernehmen. Hiervon unberührt bleibt das Ihnen von uns unter Punkt 11. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterbreitete Angebot.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass unsere Trainer-Veranstaltungen sportlichen und abenteuerlichen Charakter haben. Bei unseren Trainings wie auch bei anderen Veranstaltungsteilen mit sportlichen und abenteuerlichen Elementen WIE Z.B. DEM EINSATZ DES KITETRAINERS beachten wir höchste Sicherheitsstandards, deren Einhaltung für uns beim Ablauf der Veranstaltung stets oberste Priorität hat. Dennoch weisen diese Teile unseres Programms gerade wegen ihres Charakters immer besondere noch verbleibende Risiken auf, auf die wir Sie hiermit und vor jeder Veranstaltung hinweisen. Sie sollten sich daher als Teilnehmer den Anforderungen des Trainings gewachsen fühlen und tragen für Ihr Handeln, Ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. Wir können daher keine Verantwortung fÜr Nachteile Übernehmen, die sich aufgrund fehlender Voraussetzungen in Ihrer Person ergeben, und auch nicht für jene Nachteile, die durch die Realisierung der typischen Risiken der sportlichen und abenteuerlichen Veranstaltung entstehen – Sie nehmen an diesen Trainings demnach auf eigene Gefahr teil. Insofern empfehlen wir Ihnen ausdrÜcklich den Abschluss einer eigenen Unfall-, Kranken- und Krankentagegeldversicherung und ggf. auch einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sollten Sie den Vertrag als Unternehmer für die von Ihnen angemeldeten Teilnehmer geschlossen haben, tragen Sie dafür Sorge, dass die von Ihnen zu unserer Veranstaltung entsandten Personen auf die vorstehend genannten Risiken und den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärten Haftungsausschluss vor Veranstaltungsbeginn aufmerksam gemacht werden und dass die von Ihnen entsandten Teilnehmer entsprechend versichert sind. Sollten diese Teilnehmer oder deren Versicherungen uns dennoch wegen zuvor genannter Schäden in Anspruch nehmen, stellen Sie uns von dem Haftungsrisiko frei.

Beachten Sie bitte, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr impliziert, dass Sie bei Schäden, die Ihnen bei regelgemäßem Betrieb des Trainingsmoduls entstehen, auch nicht die anderen Teilnehmer in die Haftung nehmen können. Eine solche Haftung wird hiermit zugunsten der anderen Teilnehmer wechselseitig ausgeschlossen.

Selbstverständlich haften wir für die Schäden, die bei der DurchfÜhrung des Vertrags durch uns selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigefÜhrt werden. Bei geringerer Schuld haften wir nur fÜr Personen-, nicht aber für Sach- oder Vermögensschäden. Für den Ausgleich dieser Personenschäden haben wir eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Haben Sie den Trainingsvertrag als Unternehmer abgeschlossen, begrenzen wir auch diese Haftung fÜr Personenschäden auf 3.000.000 € pro Training. Bis zu dieser Höhe haben wir eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Sofern einer der Teilnehmer unter 18 Jahre alt ist, haften wir darüber hinaus für unsere Verletzung der Aufsichtspflicht der uns anvertrauten Teilnehmer. Auch insofern haben wir eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

10. Ihre Mitwirkungspflicht und Anerkennung von Ansprüchen

Sie sind verpflichtet, bei etwa auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, etwaige Schäden zu vermeiden und gering zu halten. Insbesondere müssen Sie etwaige Beanstandungen uns unverzüglich mitteilen. Wir werden uns bei berechtigten Beanstandungen bemühen, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Sofern Sie es unterlassen haben, uns auf bestehende Leistungsstörungen hinzuweisen, denen man hätte abhelfen können, verlieren Sie jeden Anspruch auf Minderung.

Die Veranstaltungsleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Wirksame Anerkennungen kann ausschließlich der Inhaber oder die Geschäftsleitung der Unternehmensberatung Lange-Erfolg vornehmen.

11. Win-Win-Garantie

In unseren Angebotenen Anfänger- und Fortgeschrittenenkursen sind wir davon überzeugt, dass Sie sie von uns ausgeschriebenen Kursziele erreichen werden. Sollten Sie dennoch wider Erwarten mit den von uns geleiteten Trainings nicht zufrieden sein und sollte die Anwendung des Gelernten nach einem Jahr ab Kursteilnahme nachweislich zu keinerlei Verbesserung der Aus- gangssituation beigetragen haben, bestimmen Sie den Wert unserer Leistung und erhalten den Differenzbetrag zu- rück. Dieses Recht verfällt, wenn Sie es nicht innerhalb von sechs Monaten ab Ende der Jahresfrist in Anspruch nehmen.

12. Verkauf und Verleih von Waren

Soweit wir Ihnen Waren verkaufen, geht das Eigentum an diesen erst Über, wenn Sie den vollen Kaufpreis gezahlt haben. Wenn Sie nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) sind, schließen wir die GewÄhrleistung fÜr gebrauchte Waren aus, insofern kaufen Sie diese wie besehen. Beim Verkauf neuer Waren schließen wir Ihr Recht auf Nachbesserung aus, sofern die Nachbesserung im Verhältnis zum Kaufpreis mit unverhÄltnismÄßig hohen Kosten verbunden sein wird und Sie kein Verbraucher sind.

Soweit wir Ihnen Waren oder GegenstÄnde jeder Art leihen, haben Sie fÜr deren Verlust, BeschÄdigung oder sonstigen BeeintrÄchtigung einzustehen. FÜr unsere Ersatzansprüche legen wir den jeweiligen Wiederbeschaffungswert zugrunde. Sie sind nicht berechtigt, die Ihnen geliehenen Waren oder sonstige fÜr die Zeit der Veranstaltung Überlassene Gegenstände jeglicher Art ohne unsere Zustimmung Dritten zu Überlassen. FÜr BeschÄdigungen der Leihsachen im normalen regelgemäßen Betrieb des Trainingsmoduls Nightball (Helme, Bälle, Schoner und Ähnliches) KITETRAINER (LEINEN, BOARD) stehen wir dagegen selbstverstÄndlich selbst ein.

Für SchÄden, die Ihnen durch etwa bestehende MÄngel der Kaufsache entstehen, haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Mangel kannten oder ihn grob fahrlässig verkannt haben. Bei geringerer Schuld haften wir nur fÜr Personen-, nicht aber fÜr SachschÄden. Haben Sie die Sache in ihrer Eigenschaft als Unternehmer gekauft, begrenzen wir auch diese Haftung fÜr PersonenschÄden auf 3.000.000 € pro Schadensfall. Bis zu dieser HÖhe haben wir eine Haftpflicht- versicherung abgeschlossen. Bei SchÄden, die Ihnen durch eine geliehen Sache entstehen, haften wir nur nach den Üblichen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 599 f. BGB).

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Wir verpflichten uns gegenseitig alle wesentlichen und nicht allgemein bekannten Angelegenheiten des anderen mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit zu behandeln. Die uns von Ihnen übermittelten Daten speichern wir in

unserer EDV-Anlage und sichern sie vor unbefugten Zugriff Dritter. Sollten Dritte trotz dieser Sicherung Zugriff erhalten, haften wir nicht für etwa auftretende Schäden.

Wir werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn Sie erklären hierzu ausdrücklich Ihre Zustimmung. Ihre Daten verwenden wir ausschließlich für unseren Geschäftskontakt mit Ihnen, im Rahmen dessen wir Sie gerne auch über weitere Veranstaltungen aus unserem Hause informieren. Sollten Sie dies nicht wünschen, genügt uns ein kurzer Hinweis, nachdem wir Sie aus unserer Datenbank streichen werden.

14. Ihr Firmenname / Firmenlogo fÜr unsere Referenzliste (Nutzungsrecht)

Wenn Sie als Unternehmer eines unserer Trainings gebucht haben, kÖnnen wir ab Trainingsende fÜr unsere Werbe- zwecke auf einer auch auf unserer Homepage verfÜgbaren Referenzliste Ihr Firmenlogo kostenfrei verwenden. Sie kÖnnen diesem hiermit Übertragenen Nutzungsrecht jederzeit widersprechen, v. a. wenn Sie mit unseren Leistungen wider Erwarten nicht zufrieden gewesen sein sollten.

15. Urheberrecht

Die von uns ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht aus- zugsweise – ohne unsere Einwilligung vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persÖnlichen Gebrauch der Teilnehmer unserer Veranstaltungen bestimmt und dÜrfen ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden.

16. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Als Gerichtsstand vereinbaren wir Freiburg im Breisgau. Es gilt deutsches Recht.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.

Version5 der Allgemeinen GeschÄftsbedingungen der Unternehmensberatung Lange-Erfolg. Gültig ab 15. MÄrz 2020

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